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Führung anlässlich der Europäischen Tage des Kulturerbes. Gassen, gepflasterte Straßen.

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Möblierte Touristenunterkünfte

Sie besitzen eine möblierte Wohnung und möchten diese vermieten? Dann ist dieser Bereich genau das Richtige für Sie!

Definition der Ferienwohnung 

„Ferienunterkünfte sind möblierte Villen, Wohnungen oder Studios, die ausschließlich dem Mieter zur Nutzung stehen und an Durchreisende vermietet werden, die dort einen Aufenthalt von einer Nacht, einer Woche oder einem Monat verbringen, ohne dort ihren Wohnsitz zu begründen.“ Art. D324-1 des Tourismusgesetzbuchs.

Als Ferienwohnung gilt jede möblierte Unterkunft, die ausschließlich dem vorübergehenden Mieter für einen kurzen Zeitraum zur Verfügung steht, der 90 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten darf; „Die möblierten Unterkünfte werden in eine der Kategorien eingeteilt, die durch die Anzahl der Sterne ausgedrückt wird, die entsprechend ihrem per Dekret festgelegten Komfort ansteigt.“ Art. D324-2 des Tourismusgesetzbuchs.

Erklären Sie Ihre möblierte Vermietung 

Wenn Sie eine Immobilie zur saisonalen Vermietung anbieten möchten, ist eine Anmeldung beim Rathaus vorgeschrieben (Artikel L. 324-1-1 des Tourismusgesetzbuchs – Dokument Nr. 14004 04) sowie eine Eintragung bei der Geschäftsstelle des Gerichts, um eine SIRET-Nummer zu erhalten.
Beantragung einer SIRET-Nummer

Seine möblierte Mietwohnung klassifizieren 

Sobald die Vermietung angemeldet wurde, kann der Eigentümer auf Wunsch eine Einstufung seiner möblierten Unterkunft beantragen. Dieses Verfahren ist freiwillig und nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen, da die Einstufung Komfort- und Ausstattungsstandards auf der Grundlage nationaler Kriterien garantiert und somit das Vertrauen der Gäste stärkt.

Die Klassifizierung umfasst 5 Kategorien von 1 bis 5 Sternen und ist 5 Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist muss der Vermieter einen neuen Antrag auf Klassifizierung stellen, wenn er möchte, dass seine Unterkunft weiterhin klassifiziert bleibt.

Die Klassifizierung ist ein freiwilliger Schritt, der es Ihnen ermöglicht, Ihre Unterkunft aufzuwerten.

Die Klassifizierungskriterien sindin 3 Kapitel unterteilt:

  • Ausstattung und Einrichtung
  • Kundenservice
  • Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit

Was sind die Vorteile der Klassifizierung?

  • Die Anerkennung als klassifizierte „Ferienwohnung“ oder das Erlangen einer Klassifizierung ist ein Qualitätssiegel.
  • Klassifizierte Unterkünfte entsprechen nationalen Kriterien, die den Erwartungen der Gäste gerecht werden.
  • Ein fester, an die Unterkunft angepasster Kurtaxensatz
  • Zugang zu weiteren Zertifizierungen (Accueil Vélo, Clef Verte, Gîtes de France, Tourisme&Handicap, Vignobles et Découverte, Famille Plus…).
  • Möglichkeit, sich der Agence Nationale pour les Chèques Vacances (ANCV) anzuschließen und somit diese Zahlungsart zu akzeptieren
  • Wettbewerbsvorteil und Gewinnung neuer Kunden.
  • Günstigere Steuerbedingungen: Pauschalabzug von 50 % auf Ihre Mieteinnahmen (30 % für nicht klassifizierte möblierte Unterkünfte).

Möchten Sie bei der Klassifizierung Ihrer Unterkunft unterstützt werden?

Verwalten Sie Ihre Verfügbarkeiten über Ihre eigene Benutzeroberfläche