Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Fremdenverkehrsamt des Thau-Archipels verpflichtet sich, seine Website für alle zugänglich zu machen, unabhängig von der verwendeten Ausrüstung, der Art der Navigation oder etwaigen Behinderungen, gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über die Gleichberechtigung und Chancengleichheit, die Teilhabe und die Bürgerrechte von Menschen mit Behinderungen.
Diese Erklärung gilt für die Website archipel-thau.com. Sie wurde am 23. Oktober 2026 erstellt und wird nach jedem wichtigen Schritt des Prozesses aktualisiert.
Stand der Einhaltung
Die Website archipel-thau.com entspricht nicht den Vorgaben des „Référentiel Général d’Amélioration de l’Accessibilité“ (RGAA), Version 4.1.
Bislang wurde noch kein vollständiges Konformitätsaudit gemäß der offiziellen Methodik des RGAA durchgeführt. Daher können wir keinen Konformitätsgrad angeben. Aus Gründen der Transparenz wird die Website bis zur Durchführung dieses Audits als nicht konform eingestuft.
Geplante Maßnahmen
Es wurde ein Verbesserungsprozess eingeleitet:
- Durchführung eines Barrierefreiheits-Audits durch einen spezialisierten Dienstleister anhand einer repräsentativen Stichprobe von Seiten und Funktionen (geplant für 2027);
- Erstellung eines priorisierten Aktionsplans auf der Grundlage der Ergebnisse des Audits;
- Erstellung eines mehrjährigen Plans zur Barrierefreiheit (über drei Jahre) und eines jährlichen Aktionsplans, die auf dieser Seite veröffentlicht werden;
- schrittweise Korrektur der Inhalte (Texte, Bilder, Links, PDF-Dokumente) und der technischen Elemente mit Unterstützung unseres Webdienstleisters;
- Schulung der Teams, die Inhalte verfassen und veröffentlichen;
- Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei jeder Weiterentwicklung der Website (neues Layout, neue Rubrik, Neugestaltung).
Inhalte, die Schwierigkeiten bereiten können
Bis zum Audit können bestimmte Elemente für manche Nutzer problematisch sein, zum Beispiel:
- Bilder ohne geeignete Textalternative;
- herunterladbare Dokumente (Broschüren, Leitfäden), die nicht für Bildschirmleseprogramme geeignet sind;
- unzureichender Farbkontrast bei bestimmten Texten oder Schaltflächen;
- eine eingeschränkte Tastaturnavigation bei bestimmten Menüs, Karussells oder Filtern (insbesondere im Kalender);
- Linkbezeichnungen, die außerhalb des Kontexts wenig aussagekräftig sind („Mehr erfahren“);
- eine teilweise unvollständige Überschriftenhierarchie;
- Videos ohne Untertitel oder Transkript.
Diese Punkte werden nach und nach analysiert und korrigiert.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, können Sie uns schreiben, um eine barrierefreie Alternative oder den Inhalt in einer anderen Form (angepasstes Dokument, Informationen per Telefon oder E-Mail) zu erhalten:
- Per E-Mail: contact@archipel-thau.com
- Per Telefon: 04 86 84 04 04
- Per Post: Fremdenverkehrsamt des Archipels von Thau, 60 Gd Rue Mario Roustan, 34200 – Sète
- Über unser Formular
Um uns bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage zu helfen, geben Sie bitte nach Möglichkeit die betreffende Seite (URL), das verwendete Gerät oder die verwendete Software (Computer, Mobiltelefon, Bildschirmleseprogramm) sowie das aufgetretene Problem an.
Rechtsmittel
Wenn Sie uns einen Barrierefreiheitsmangel gemeldet haben und keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsfrau für Menschenrechte wenden:
- indem Sie das Online-Formular der Ombudsfrau für Menschenrechte ausfüllen;
- indem Sie sich an den Beauftragten der Ombudsfrau für Menschenrechte in Ihrer Region wenden;
- telefonisch unter 09 69 39 00 00;
- per kostenloser, frankierfreier Post: Ombudsfrau für Menschenrechte, Libre réponse 71120, 75342 Paris CEDEX 07.
